Luzerner Verkehrsverbund prüft Ausschreibung für zwei Buslinien

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Der Luzerner Verkehrsverbund prüft die Neuausschreibung von VBL-Linien. Im Fokus sind die Linien 25 und 26.

Könnten die Verkehrsbetriebe Luzern die Konzessionen für ihre Linien verlieren? Dieses Szenario wurde seit Bekanntwerden des Subventionsstreits zwischen VBL und Verkehrsverbund Luzern immer wieder diskutiert.Der Verkehrsverbund liebäugelte öffentlich mit dem Gedanken, bestimmte Linien der Verkehrsbetriebe Luzern neu auszuschreiben.

Der VVL hat nun diese Möglichkeit detailliert geprüft. Er hält fest, dass neue oder bestehende Linien nicht einfach so ausgeschrieben werden können. «Eine Ausschreibung ist nur dann sinnvoll, wenn das Angebot längerfristig bekannt ist und möglichst stabil bleibt», sagt VVL-Geschäftsführer Pascal Süess. Aufgrund zahlreicher Bauprojekte im Kanton Luzern sei dies zurzeit oft nicht der Fall.

Die Linie 25 soll künftig Meggen und Ebikon direkter verbinden und bis nach Küssnacht verlängert werden. Auf der Linie 26 ist eine direktere Streckenführung ohne Fahrt zur Station Unterlöchli vorgesehen. Die Route soll von Ebikon direkt nach Adligenswil und Udligenswil bis ins Küssnachter Fänn verlängert werden. Der VVL entscheidet bis Ende 2025 über die definitive Aufnahme in die Ausschreibungsplanung.

Der VVL muss die Ausschreibung von Linien prüfen. So besagt es die Eignerstrategie des Kantons. Eine Ausschreibung kommt in Betracht, wenn eine neue Buslinie in Betrieb genommen wird, wenn eine Konzession einer Buslinie abläuft, wenn ein Transportunternehmen seine Pflichten schwerwiegend verletzt, oder wenn eine Zielvereinbarung nicht eingehalten wird. Die letzte Ausschreibung im Kanton Luzern erfolgte 2017 im Rahmen der Neueinführung der Linie 111 .

Seit der Entdeckung der Felssturzgefahr hat sich der 5500 Kubikmeter grosse Felskörper am Gütsch nicht bewegt. Doch die Sicherungsarbeiten sind schwieriger als gedacht.Copyright © Luzerner Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Luzerner Zeitung ist nicht gestattet.

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