Lohnschutz: Experte warnt vor Wettbewerbsnachteil für Schweizer Baugewerbe

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Lohnschutz: Experte warnt vor Wettbewerbsnachteil für Schweizer Baugewerbe
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Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, kritisiert das Ergebnis der Verhandlungen der Bilateralen III zur EU und warnt vor einem Wettbewerbsnachteil für das Schweizer Baugewerbe. Ein Pilotversuch im Seco zeigte, dass die verkürzte Voranmeldefrist für ausländische Firmen zu einer unzureichenden Kontrolle der Arbeitsmarktstandards führen könnte.

Das Ergebnis der Verhandlungen der «Bilateralen III» sieht beim Lohnschutz eine Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation vor, so Buser. Ohne die Erhaltung des Status quo drohe dem heimischen Baugewerbe ein Wettbewerbsnachteil . Das Verhandlungsergebnis mit der Europäischen Union (EU) zu den Bilateralen steht.

Obwohl der Verhandlungstext noch nicht einsehbar ist, fordern die Gewerkschaften bereits Verbesserungen beim Lohnschutz, auch wenn der Bundesrat beteuerte, dieser sei zukünftig gesichert. Unerwartete Schützenhilfe erhalten die Arbeitnehmervertreter nun vom Direktor der Wirtschaftskammer Baselland (Wika), Christoph Buser: «Wir müssen schauen, dass die Kleinen nicht unter die Räder kommen.» Der Grund für Busers Engagement ist ein Pilotversuch, den das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Sommer 2024 in der Region Basel durchführen hat. Bei diesem wurde während acht Wochen die Voranmeldefrist für Firmen aus dem EU-Raum, die Aufträge in der Schweiz ausführen wollen, von den bis anhin geltenden acht auf vier Tage reduziert. Diese Frist existiert, damit die Kontrollinstanzen genügend Zeit haben, um ausländische Firmen bei der Einhaltung der Arbeitsmarktbestimmungen zu kontrollieren. Das Ergebnis der simulierten verkürzten Frist: Über 70 Prozent der Kontrollen wären mit dem heutigen System nicht möglich gewesen, da die Meldungen von den Behörden zu spät bei den Kontrolleuren landeten. Beunruhigend für das heimische Gewerbe, findet Buser: «Es gibt keine Grenze in der Schweiz, die so dicht von Unternehmen besiedelt ist, die darauf ausgelegt sind, Aufträge in der Schweiz auszuführen.» Besonders das Baugewerbe hat Probleme mit ausländischen Firmen, welche die Schweizer Arbeitsmarktstandards nicht einhalten. Buser nennt als Beispiel die Plattenleger: Nach zwei Jahren ohne Gesamtarbeitsvertrag hätten diese viele Aufträge verloren und seien teilweise aus dem Arbeitsmarkt gedrängt worden. Der Wika-Direktor ist nicht prinzipiell gegen die Verkürzung der Frist, mit dem jetzigen komplizierten System sei diese jedoch nicht praktikabel. Ausländische Baufirmen registrieren sich zunächst in einem digitalen System des Staatssekretariats für Migration. Die dort erfassten Daten werden anschliessend an das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) übermittelt, das eine erste Triage durchführt und dann die Meldungen an die Kontrolleure der Arbeitsmarktkontrolle Baugewerbe (AMKB) weiterleitet. Für die Kontrollen von Branchen ohne allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge ist das Kiga selbst verantwortlich. Die Quote der Verstösse der ausländischen Firmen, die unter das sogenannte Entsendegesetz fallen, ist denn bei Kiga und AMKB sehr hoch: rund 28 Prozent. An die Medien ging der Wika-Direktor, weil das Seco die Ergebnisse des Pilotversuchs nicht in die Verhandlungen um den Lohnschutz mit der EU einbrachte. Christoph Buser ist auch nicht damit einverstanden, dass die Arbeitgeberverbände den Gewerkschaften vorwerfen, die Verschlechterungen im Lohnschutz nur dazu zu nutzen, Vorteile für die eigene Klientel herauszuholen. Denn auch die Kautionspflicht beim Meldeverfahren soll neu nur noch für Unternehmen gelten, die wiederholt gegen die geltenden Auflagen verstossen. «Das verhandelte Ergebnis ist für das heimische Gewerbe eine reale Verschlechterung», sagt Buser. Ohne gleich lange Spiesse besteht laut dem Wika-Direktor die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung, die zu einem verstärkten Risiko von Lohndumping führen würde. Abhilfe könnte gemäss der Wika eine Verschlankung des Meldeprozesses bringen: Der Kanton müsste die Meldungen der Firmen den Kontrolleuren direkt zustellen, ohne vorgängig eine Triage vorzunehmen. Die zentrale Meldeplattform müsste vom Amt für Migration zum Seco verschoben werden. Der Bericht zum Pilotversuch wird das Seco voraussichtlich Ende Winter publizieren

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