Konzernverantwortungsinitiative 2.0: Zweiter Anlauf mit Anpassungen

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Konzernverantwortungsinitiative 2.0: Zweiter Anlauf mit Anpassungen
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Nach dem knappen Scheitern der ersten Initiative im Jahr 2020 will die Bewegung jetzt mit einer überarbeiteten Version erneut für mehr Konzernverantwortung kämpfen. Die neue Initiative, genannt KoVI 2.0, zielt auf Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 450 Millionen Franken und mehr als 1000 Mitarbeitenden ab.

Der Kampf um die Konzernverantwortungsinitiative im Jahr 2020 war einer der heftigsten Abstimmungskämpfe der jüngeren Zeit. 18 Millionen Franken soll der Abstimmungskampf gekostet haben, neben NGOs hat auch die Kirche sehr aktiv mitgemischt und zum Schluss musste sich die damalige Justizministerin und heutige Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter den Vorwurf gefallen lassen, sich über Gebühr in den Kampf eingemischt zu haben – auf Seiten der bürgerlichen Gegner.

Und trotz alledem wollen es die damaligen Initianten noch einmal wissen. Denn die erste Konzernverantwortungsinitiative scheiterte nur am Ständemehr. Das Volk sagte mit 50,7 Prozent eigentlich Ja. Konzernverantwortungsinitiative überzeugt auch einige damalige Gegner Im zweiten Anlauf wollen es die Initianten nun auch bei den Ständen schaffen und haben darum ihr Anliegen in einigen gewichtigen Punkten angepasst. So ist es ihnen gelungen, mit Lorenz Hess (Mitte) sogar einen ehemaligen Gegner prominent im Komitee zu haben. Da die Basisbewegung für mehr Konzernverantwortung noch immer aktiv sei, wollen die Initianten die 100’000 Unterschriften in nur 30 Tagen sammeln . Das wäre ein Rekord. Diese Regeln fordert die «KoVI 2.0» Der Hauptunterschied der neuen Konzernverantwortungsinitiative – Insider nennen sie bereits «KoVI 2.0» – ist: Die Regeln gelten nicht für «alle» Unternehmen, sondern nur für jene mit einem Jahresumsatz von 450 Millionen Franken und mehr als 1000 Mitarbeitenden. KMUs sind damit nicht betroffen, ebenso wenig die Zulieferer und weitere Firmen in der Lieferkette. Eine Ausnahme – und damit schärfere Regeln – soll es für den Rohstoffsektor geben. Die «Lex Glencore und Co.» soll diese Firmen an eine kürzere Leine nehmen. Viele Rohstoff-Firmen haben ihren globalen Hauptsitz in Genf oder Zug. Insgesamt orientiere man sich an den Regeln der EU, gehe aber insbesondere bei den Lieferketten weniger weit als dies

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