Die neue Vorlage für die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises steht. Die letzten Differenzen wurden aufgeräumt.
Die neue Vorlage für die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises steht. Die letzten Differenzen wurden aufgeräumt.Der erste Versuch – eine privatwirtschaftliche Lösung – war 2021 an der Urne abgelehnt worden. Sicherheitsbedenken gaben gemäss Abstimmungs-Nachbefragungen den Ausschlag. «Es sind die richtigen Lehren daraus gezogen worden», sagte warnte vor möglichen Datenabflüssen.
Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation soll gemäss der neuen Vorlage die Vertrauensinfrastruktur bereitstellen, die für die E-ID benötigt wird. Das Bundesamt für Polizei soll für die Ausstellung der E-ID verantwortlich sein.sollen nur auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer gespeichert werden. Regelmässige Prüfungen des Systems, auch durch Externe, sind vorgesehen.
Das solle dem technischen Fortschritt Rechnung tragen, sagte Matthias Michel . Eine Minderheit hätte die ursprüngliche Version des Ständerates behalten wollen, aus Gründen der Sicherheit, wieentgegnete, dass mit der nun übernommenen Formulierung des Nationalrates die Sicherheitsanforderungen nicht aufgeweicht würden.
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