Die Efas-Reform auf einen Blick
Von der Grundversicherung gedeckte Gesundheitsleistungen werden heute unterschiedlich finanziert, je nachdem, wo sie erbracht werden. Stationäre Leistungen – also wenn der Patient oder die Patientin im Spital übernachtet – bezahlen die Kantone zu 55 Prozent. 45 Prozent übernimmt die Krankenkasse. Für ambulante Behandlungen – wenn Patienten noch am Tag des Eingriffs nach Hause gehen – kommt alleine die Krankenkasse auf.
In der Langzeitpflege kommt der Systemwechsel 2032. Eine Voraussetzung für Efas in der Langzeitpflege sind einheitliche Tarife, die zunächst ausgehandelt werden müssen. 01:20 Video Die Kostenverteilung bei Efas auf einen Blick Aus Arena vom 25.10.2024. abspielen. Laufzeit 1 Minute 20 Sekunden. Die Kantone wünschten den Einbezug der Langzeitpflege in die Vorlage. Die Kassen trügen so die Kostenentwicklung in den Heimen mit, schreibt die Konferenz der Kantonsregierungen.
Bundesrat und Parlament unterstützen die Vorlage. Alle Fraktionen stimmten mehrheitlich zu. Nein-Stimmen kamen von Mitgliedern der SVP, der SP und der Grünen.
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