Keine AHV-Ergänzungsleistungen für betrogene Aargauer Rentnerin

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Keine AHV-Ergänzungsleistungen für betrogene Aargauer Rentnerin
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Eine Aargauer Rentnerin verliert nach einem Internet-Betrug ihre Ergänzungsleistungen zur AHV.

Liebe übers Internet: In letzter Zeit werden immer mehr Fälle über Betrug, den sogenannten « Romance Scam » bekannt. - Pixabayüberwies sie von ihren Konten ins Ausland. Doch aus einer gemeinsamen Zukunft wurde nichts. Der Mann, den sie über eine Dating-Plattform kennengelernt hatte, entpuppte sich als Betrüger.

Als Opfer eines sogenannten «Romance Scams» verfügt sie nun über kein nennenswertes Vermögen mehr. Und da ihre anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen, beantragte sie bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau Ergänzungsleistungen zu ihrer AHV., die die Frau verschenkt hatte. Dieses Geld sei weiterhin zu ihrem Vermögen zu zählen.

Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Frau vorbrachte, betrogen worden zu sein. Auch «unfreiwillige Vermögensverluste sind als Verzichtsvermögen anzurechnen, wenn diese Folge eines grob fahrlässigen Verhaltens sind», heisst es im Urteil.fest. Es verweist auf mehrere «Verdachtsmomente». So lautete keines der Konten, auf die die Frau Geld einzahlte, auf den angeblichen Namen ihrer Internetbekanntschaft.

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