Kanton St.Gallen plant einheitliches Vergünstigungssystem für Kinderbetreuung

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Die finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen ist uneinheitlich verteilt. Um dies zu ändern, plant die St.Galler Regierung eine Totalrevision des Kinderbetreuungsgesetzes, um die Vergünstigungen für alle Eltern in der Region zu harmonisieren. Das neue System soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und die Bedürfnisse aller Kinder und Familien berücksichtigen.

Die finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung fällt im Kanton St.Gallen je nach Wohnort sehr unterschiedlich aus. Die St.Galler Regierung will deshalb das Vergünstigungssystem überarbeiten. Die St.Galler Regierung plant eine Totalrevision des Kinderbetreuung sgesetzes, um die Vergünstigungen bei der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung einheitlicher zu gestalten. Ziel sei es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, heisst es in einer Mitteilung der St.

Galler Staatskanzlei. Eltern mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die ein anerkanntes Betreuungsangebot nutzen und gemeinsam mindestens 120 Prozent arbeiten (Alleinerziehende: 20 Prozent), sollen künftig ein einheitliches Vergünstigungssystem in Anspruch nehmen können. Dafür stellen sie bei ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Vergünstigung. Die Betreuungseinrichtung zieht die Vergünstigung dann direkt von der Rechnung ab. Der gesamte Prozess solle möglichst automatisiert über eine einfache Informatiklösung abgewickelt werden, die Kanton und Gemeinden gemeinsam betreiben.Das kantonale Vergünstigungssystem basiert auf einer einkommens- und vermögensabhängigen Grundvergünstigung. Die Gemeinden beteiligen sich daran mit 10 Millionen Franken. Zusätzlich können die Gemeinden die Grundvergünstigung für ihre Einwohner mit einer kommunalen Zusatzvergünstigung aufstocken und Betreuungseinrichtungen weiter subventionieren, etwa zur Senkung der Tarife oder zur Qualitätsentwicklung. In den vergangenen Jahren haben Kanton und Gemeinden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote verbessert. Seit Anfang 2021 beteiligt sich der Kanton St.Gallen an der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Das kantonale Fördervolumen wurde 2024 von 5 auf 10 Millionen Franken pro Jahr erhöht.Derzeit entscheiden die Gemeinden selbst, wie sie die kantonalen Mittel verwenden. Deshalb falle die finanzielle Unterstützung für die Eltern je nach Wohnort sehr unterschiedlich aus und das Angebot unterscheide sich von Gemeinde zu Gemeinde beträchtlich, heisst es in der Mitteilung weiter. Im Sinn einer weiteren Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Chancengerechtigkeit und zur administrativen Vereinfachung werde das bestehende Kinderbetreuungsgesetz deshalb einer Totalrevision unterzogen. Bei der Vernehmlassung sei eine positive Haltung gegenüber der Vorlage zum Ausdruck gekommen. Die Regierung habe deshalb entschieden, auch schulergänzende Betreuungsangebote – neben den Kindertagesstätten und den Tagesfamilienorganisationen – in das neue Vergünstigungssystem zu integrieren. Die Regierung hat die Botschaft an den Kantonsrat überwiesen. Dieser wird die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession in erster Lesung beraten

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