Im Auftrag des Grossen Rats müssen Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz teilnehmen.
Im Auftrag des Grossen Rats müssen Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer, die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz teilnehmen.
So sieht es die am 27. Juni 2023 beschlossene Änderung des Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz Aargau vor, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Die erste obligatorische Sicherheitsveranstaltung wird von der Bevölkerungsschutzregion Zurzibiet am 24. Mai 2024 im Gemeindezentrum Langwies in Bad Zurzach durchgeführt.
Die obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz ist eine Chance, Einblicke in die verschiedenen Facetten des Bevölkerungsschutzes zu erhalten. Darüber hinaus werden Themen wie Sicherheit im Alltag, Verhalten bei häuslicher Gewalt und Cyberkriminalität behandelt. Auch die Vorstellung der sicherheitspolitischen Mittel des Bundes sowie der Schweizer Armee werden Teil der Veranstaltung sein.
Die Sicherheitsveranstaltung findet dezentral in den Bevölkerungsschutzregionen statt. Die Regionalen Führungsorgane, Polizei, Feuerwehr, die Zivilschutzorganisationen und das Gesundheitswesen sind verpflichtet, an der Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen und diese mitzugestalten. Die Partner des Bevölkerungsschutzes erhalten die Möglichkeit, sich vorzustellen sowie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Mehrwert eines Engagements im Bevölkerungsschutz aufzuzeigen.
Die Veranstaltung wird in mehrere Sequenzen aufgeteilt. So gibt es eine Sequenz, in der im Plenum Grundlagen zum Thema Sicherheit vermittelt werden. Danach bearbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Gruppen themenspezifische Fragestellungen und erhalten so konkrete Handlungskompetenzen.
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