Ich bin Angestellter (100-Prozent-Pensum) und bereite mich bereits auf die nächste Steuererklärung vor. An zwei von fünf Arbeitstagen arbeite ich von zu Hause aus und nutze einen Teil des Gästezimmers als Büro.
Ich bin Angestellter und bereite mich bereits auf die nächste Steuererklärung vor. An zwei von fünf Arbeitstagen arbeite ich von zu Hause aus und nutze einen Teil des Gästezimmers als Büro.
Deren steuerliche Abzugsfähigkeit in der Privatwohnung oder im Wohneigentum hängt von verschiedenen Voraussetzungen und kantonalen Besonderheiten ab. Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich abziehen, wenn i) der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und ii) die Arbeitnehmer regelmässig iii) einen wesentlichen Teil ihrer beruflichen Tätigkeiten iv) in einem separaten Raum zu Hause verrichten.
Für die Berechnung des Mietanteils eines Arbeitszimmers wird der prozentuale Anteil des Arbeitszimmers an den gesamten Raumeinheiten des Hauses oder der Wohnung ermittelt. Viele Kantone wenden folgende Formel als Faustregel an: Eigenmietwert bzw. Bruttomietkosten geteilt durch die Anzahl Zimmer plus zwei .
Eine Entschädigung des Arbeitgebers für die Nutzung des privaten Arbeitszimmers stellt grundsätzlich steuerbares Einkommen dar. In Ausnahmefällen können solche Entschädigungen als Auslagenersatz behandelt. Die steuerliche Qualifikation solcher Entschädigungen ist im Einzelfall zu prüfen. Für Spezialfälle wie Shared Desks und Smart-Working-Lösungen gelten zudem besondere Regelungen.
Bald wird die Basler Kinostrasse ihrem Namen wieder gerecht: Der Oltner Kinounternehmer Konrad Schibli ist gerade dabei, das ehemalige Capitol in der Steinenvorstadt umfassend umzubauen.Copyright © bz Basel. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Aargauer Zeitung ist nicht gestattet.
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