Am zweiten Verhandlungstag im Berufungsprozess im Tierschutzfall Hefenhofen wird der Hof des Angeklagten durchsucht.
Am Thurgauer Obergericht in Frauenfeld fand am Mittwoch der zweite Verhandlungstag im Berufungsprozess rund um den Tierschutzskandal Hefenhofen statt. Dabei geht es um die Verwertbarkeit der Beweise, welche die Staatsanwaltschaft erstinstanzlich vorgebracht hat.
Landwirt sollte Hof bis Mitte September verlassenEine Exmission bezeichnet den Vorgang, einen ehemaligen Mieter von einer Liegenschaft gerichtlich ausweisen Hofes während Verhandlung lassen, sollte sich dieser weigern, nach Ablauf des Mietvertrags die Liegenschaft zu verlassen. Dies wurde in Hefenhofen fällig, weil der ehemalige Mieter, in diesem Fall der Landwirt, sich weigerte, den Hof zu verlassen.
Der angeklagte Landwirt war per Gerichtsentscheid dazu angehalten, seinen ehemaligen Hof bis Mitte September zu verlassen, was er bislang offenbar nicht getan hat. Das Bezirksgericht Arbon hielt fest, dass die neuen Besitzer das Recht haben, die Exmission polizeilich durchzusetzen. Was an diesem Mittwoch während des zweiten Verhandlungstags im Berufungsprozess nun der Fall ist.
Der Bauer hatte zu diesem Zeitpunkt 93 Pferde und rund 200 Kühe, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner und Lamas auf seinem Hof. Die Tiere wurden abtransportiert.
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