Thurgauer Obergericht prüft Beweise im Fall Hefenhofen

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Thurgauer Obergericht prüft Beweise im Fall Hefenhofen
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Im Berufungsprozess gegen einen Thurgauer Bauer stehen die Verfahrensfehler im Fokus.

Am Mittwoch hat am Thurgauer Obergericht der zweite Verhandlungstag für die Vorfragen im Berufungsprozess gegen einen

Der Anwalt des Pferdezüchters verwies darauf, dass die 2017 durchgeführte Hofräumung sowie die Beschlagnahmung und derSämtliche Beweise, mit denen versucht werde, seinen Mandanten zu verurteilten, seien wegen Verfahrensfehler nicht verwertbar. So sei der damalige Zustand von Hof und Tieren nicht nachvollziehbar dokumentiert. Bereits die Vorinstanz habe die Versäumnisse der Behörden aufgezeigt.

Auch Fotos von stark vernachlässigten Pferden, die den Fall ins Rollen brachten, hielten für die Richter als Beweis nicht stand. Wegen mehrfacher

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Berufungsprozess Verfahrensfehler Beweisverwertung Zwangsversteigerungen

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