Just am zweiten Verhandlungstag im Berufungsprozess im Tierschutzfall Hefenhofen wird der Hof geräumt.
Am Thurgauer Obergericht in Frauenfeld fand am Mittwoch der zweite Verhandlungstag im Berufungsprozess rund um den Tierschutzskandal Hefenhofen statt. Dabei geht es um die Verwertbarkeit der Beweise, welche die Staatsanwaltschaft erstinstanzlich vorgebracht hat.
Landwirt sollte Hof bis Mitte September verlassenEine Exmission bezeichnet den Vorgang, einen ehemaligen Mieter von einer Liegenschaft gerichtlich ausweisen zu lassen, sollte sich dieser weigern, nach Ablauf des Mietvertrags die Liegenschaft zu verlassen. Sprich: eine Zwangsräumung. Dies wurde in Hefenhofen fällig, weil der ehemalige Mieter, in diesem Fall der Landwirt, sich weigerte, den Hof zu verlassen. Die neuen Besitzer leiteten darauf rechtliche Schritte ein.
Der Fall Hefenhofen Box aufklappen Box zuklappen Der Fall Hefenhofen kam im August 2017 ins Rollen, als Tierschützerinnen und Tierschützer vier Tage vor dem Hof eines Landwirtes ausharrten und damit die Behörden unter Druck setzten. Mit einem Grossaufgebot schritt die Polizei letztlich ein, riegelte den Hof ab und führte den damaligen Pferdezüchter von Hefenhofen ab.
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