Diana (Name geändert) weigert sich, dem Staat 28'000 Franken zurückzuzahlen, die sie für unentgeltliche Rechtspflege erhalten hat. Obwohl das Bezirksgericht Brugg feststellte, dass sie in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen, erhob Diana Beschwerde beim Obergericht. Das Obergericht wies die Beschwerde ab und verurteilte Diana zur Zahlung des Geldbetrags sowie einer Gebühr.
Diana (Name geändert) nahm an verschiedenen Verfahren am Bezirksgericht Brugg und am Obergericht unentgeltliche Recht spflege in Anspruch. Mittlerweile befindet sich die Frau in der Lage, die Kosten zu erstatten, so das Bezirksgericht Brugg. Diana sieht das jedoch anders und weigert sich, den Staat den Betrag von 28'000 Franken zurückzuzahlen. Im Mai 2023 bat die zentrale Inkassostelle der Gerichte Kanton Aargau das Bezirksgericht Brugg, ein Nachzahlung sverfahren gegen Diana einzuleiten.
Das Bezirksgericht forderte die Frau auf, dazu Stellung zu nehmen und Unterlagen einzureichen, die ihre wirtschaftliche Situation belegen. Diana reichte lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag und ihre Stellungnahme ein. Das Bezirksgericht hatte sie zuvor darauf hingewiesen, dass das Nichteinreichen von Unterlagen als «fehlende finanzielle Bedürftigkeit» ausgelegt wird. Das bedeutet, dass man davon ausgeht, dass sie in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen. Diana erzielte laut Steuerausweis ihrer Wohngemeinde im Jahr 2021 ein steuerbares Einkommen von 55'000 Franken. Am 15. Januar 2024 entschied das Bezirksgericht Brugg, dass Diana die 28'000 Franken zurückerstatten muss. Diana erhob beim Obergericht Beschwerde und forderte die Erlassung des gesamten Betrags. Sie reichte nun auf einmal die von der Vorinstanz vergeblich eingeforderten Unterlagen ein. Das Obergericht konnte diese jedoch nicht verwerten, da laut Schweizerischer Zivilprozessordnung «neue Anträge, neue Tatsachenbehauptungen und neue Beweismittel ausgeschlossen sind». Diana erklärte, dass sie die Unterlagen beim Bezirksgericht Brugg nicht fristgerecht eingereicht habe, weil sie gewusst habe, dass die aktuellen Steuerbelege nicht rechtzeitig eintreffen würden. Laut den Aussagen von Diana sei es ihr aufgrund finanzieller und emotionaler Not nach wie vor nicht möglich, das Geld zurückzuzahlen. Das Obergericht hält fest, dass Diana durch das Nichteinreichen der Unterlagen ihre Mitwirkungspflicht verletzt habe. «Die Vorinstanz hat folglich zu Recht die Nachzahlung angeordnet.» Die Beschwerde wird abgewiesen. Diana muss nun die 28'000 Franken zahlen sowie zusätzlich eine Gebühr von 500 Franken für den Entscheid des Obergerichts
GERICHTSKOSTEN UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE BEZIRKSGERICHT OBERGERICHT NACHZAHLUNG
Switzerland Neuesten Nachrichten, Switzerland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Milliardär hinterlässt Ehefrau nur 86'000 FrankenNach dem Tod des Milliardärs Shahzada Dawood und seines Sohnes bei der U-Boot-Katastrophe wird bekannt, dass er seiner Frau nur einen kleinen Teil seines Vermögens hinterlassen hat, da er ohne gültiges Testament starb.
Weiterlesen »
Frau von Multimillionär erbt nur 86'000 Franken – statt 300 MillionenAktuelle News aus der Schweiz und der Welt. Nachrichten und Schlagzeilen zu Leben, Unterhaltung und Sport, sowie Witziges und Kurioses.
Weiterlesen »
Amherd erhält fast 240'000 Franken Ruhegehalt jährlichViola Amherd gibt ihren Rücktritt bekannt und erhält künftig ein Ruhegehalt von 239'000 Franken. Die Ruhegehälter ehemaliger Bundesräte stehen im Fokus.
Weiterlesen »
Ein Berner Arzt bricht alle Rekorde: 14 Jahre Sperre und 43’000 Franken StrafeErstmals wird in der Schweiz ein Mediziner wegen Dopingvergehen gesperrt – aber was bedeutet das für den beliebten Hausarzt aus Bern überhaupt?
Weiterlesen »
Ex-Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums vor Gericht: 400'000 Franken veruntreutEin ehemaliger Geschäftsführer des Rheinfall-Besucherzentrums in Dachsen ZH muss sich am Dienstag vor Gericht verantworten, da er im Zeitraum von 2017 bis 2021 rund 400'000 Franken von seinem Arbeitgeber veruntreut haben soll. Der Mann soll den Trick mit fiktiven Stornierungen von Eintrittskarten für einen Erlebnispfad begangen haben und das Geld an sich geführt haben.
Weiterlesen »
Bern fördert Veloverleih mit 440'000 Franken pro JahrDie Stadt Bern zahlt dem Anbieter Publibike künftig 440'000 Franken pro Jahr für das Veloverleihsystem. Der neue Vertrag soll das städtische Netz zum dichtesten des Landes ausbauen. Kritiker sehen darin eine unnötige Belastung der öffentlichen Hand.
Weiterlesen »