In den Kantonen St. Gallen und Thurgau in der Ostschweiz gibt es keine Transparenzvorschriften für die Finanzierung von Wahlkämpfen bei kantonalen Wahlen.
In den Kantonen St. Gallen und Thurgau in der Ostschweiz gibt es keine Transparenzvorschriften für die Finanzierung von Wahlkämpfen bei kantonalen Wahlen.In den beiden Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Thurgau fehlen bei den kantonalen Wahlen Transparenzregeln für die Wahlkampffinanzierung. Die Kandidierenden gaben an, ohnehin kaum namhafte Einzelspenden zu erhalten. Eine Ausnahme ist diegalten erstmals Transparenzregeln bei der Politfinanzierung.
Eine ähnliche Regelung für künftige Wahlkämpfe gibt es seit Februar 2024 auch in der Stadt St. Gallen. Auch dort muss über die Herkunft der Mittel informiert werden. Bei Einzelspenden gilt dafür die Grenze ab 5000 Kein Thema sind solche Transparenzregeln bisher beim Kanton. Es gebe dazu keine Vorgaben oder Kontrollen, heisst es auf Anfrage von der Staatskanzlei.Damit bleibt es den Politikerinnen und Politikern überlassen, die Herkunft der Wahlkampfspenden offenzulegen. Mit einer Umfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA wurden die Kandidierenden für den zweiten Wahlgang in die St. Galler-Regierungskandidatin Bettina Surber ist für Transparenzregeln auch auf kantonaler Ebene.
Sie seien derzeit weit weg vom Erhalt hoher finanzieller Zuwendungen ausserhalb der Parteiunterstützung. Die Kandidierenden erklärten, zwischen null und 3000an Einzelspenden für den Wahlkampf erhalten zu haben. Denise Neuweiler reagierte als einzige Kandidatin nicht auf eine entsprechende Anfrage.Nach eigenen Angaben erhielten die drei bisherigen Regierungsräte Walter Schönholzer , Urs Martin und Dominik Diezi keine Einzelspende für ihren Wahlkampf..
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Wie wird der Ostschweizer Wahlkampf finanziert?In den beiden Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Thurgau fehlen bei den kantonalen Wahlen Transparenzregeln für die Wahlkampffinanzierung. Die Kandidierenden gaben an, ohnehin kaum namhafte Einzelspenden zu erhalten. Eine Ausnahme ist die SVP.
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