Ein ehemaliger Banker aus dem Kanton Aargau erhielt fast vier Millionen Franken von einer Witwe, die er angeblich nur einmal jährlich sah. Das Steueramt akzeptierte nur die Hälfte als steuerfrei, da es Zweifel an der Schenkung hegte. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit hat das Obergericht nun entschieden, dass der Mann die Einkommenssteuer auf die restlichen zwei Millionen Franken zahlen muss.
Vier Millionen Franken gehen auf dem Konto eines Aargauer Ex- Banker s ein. Angeblich eine Schenkung – doch das Steuer amt zweifelt. Nun entscheidet das Gericht. Ein Aargauer Ex- Banker erhält fast vier Millionen Franken von einer Witwe.
Die Geschichte beginnt 2016: Der Aargauer meldet beim Steueramt eine straflose Selbstanzeige und deklariert unversteuerte Vermögenswerte. Er gibt an, 2012 eine Schenkung über knapp vier Millionen Franken erhalten zu haben – von einer älteren Witwe, die 2014 verstarb, wie die « Bereits im Jahr 2000 erhielt der Mann eine Vollmacht über das Wertschriftendepot der Witwe. Er konnte über ihr Vermögen verfügen, Bankgeschäfte tätigen und Bargeld abheben. In der Regel habe er ihr jährlich etwa 100’000 Euro in bar übergeben, die sie selbst über die Grenze nahm.
Der Aargauer legte Beschwerde ein – und argumentierte, die Frau habe keine nahen Verwandten gehabt und sich aufgrund der jahrelangen Freundschaft zu der Schenkung entschlossen.
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