Einschränkung bedingter Freiheitsstrafen: Nina Fehr Düsel will härteres Urteil

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SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert, dass bedingte Freiheitsstrafen nur noch bis zu einem Jahr möglich sind. Strafrechtsexperte Felix Bommer bezweifelt die Wirksamkeit der Forderung.

Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen. SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel fordert, dass bedingte Freiheitsstrafen nur noch bis zu einem Jahr möglich sind. Die Folgen wären immens. Die Kosten auch. Fehr Düsel fordert Einschränkung bedingter Freiheitsstrafen auf maximal ein Jahr. Strafrecht sprofessor Felix Bommer bezweifelt, dass härtere Strafen die Gesellschaft sicherer machen.

Was ist eine gerechte Strafe? Über diese Frage zerbricht sich die Menschheit schon seit Hunderten von Jahren den Kopf. Im Mittelalter hielten es unsere Vorfahren noch für gerecht, einem Betrüger die Zunge abzuschneiden. Die alten Römer machten aus dem Bestrafen ein Schauspiel, indem sie Übeltäter in der Arena den wilden Tieren zum Frass vorwarfen. Und in Teilen der USA entspricht es bis heute dem Gerechtigkeitsempfinden, dass Schwerkriminelle mit dem Tode bestraft werden. In der Schweiz sind die Zeiten, in denen Strafe zugleich Vergeltung bedeutet, schon lange vorbei. Seit der Einführung eines landesweiten Strafrechts 1938 orientierten sich die Gerichte immer mehr an der Frage, was für Massnahmen am geeignetsten sind, damit jemand nicht erneut straffällig wird. Das hat zur Folge, dass selbst bei Verbrechen wie Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung ein Täter oft nicht ins Gefängnis muss. Nina Fehr Düsel, 44 Jahre alt, Mutter zweier Kinder, Unternehmensjuristin und seit einem Jahr Nationalrätin der SVP, will das ändern. Sie hat gemeinsam mit 49 Mitunterzeichnenden von SVP, EDU, FDP und GLP eine Motion eingereicht, die im Strafgesetzbuch ein einziges, aber entscheidendes Wort ändern will. Konkret geht es um Artikel 42 im Strafrecht, dem Paragrafen, wo die Bedingungen für bedingte Freiheitsstrafen geregelt sind.Fehr Düsel will, dass solche bedingte Strafen nur noch bis zu einem Jahr möglich sein sollen, statt wie heute bis zu zwei Jahren. Die Folgen wären immens. Wie Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, müssten bei einer Umsetzung von Fehr Düsels Motion jährlich rund 1300 Personen zusätzlich ins Gefängnis. Fehr Düsel nimmt in der Wandelhalle des Bundeshauses Platz, um ihre Beweggründe zu erklären. «Mir ist wichtig zu betonen, dass es hier nicht um geringfügige Delikte handelt», sagt sie einleitend. Als Beispiel nennt sie den Fall in Chur, der kürzlich schweizweit für Aufsehen sorgte. Ein ehemaliger Richter des kantonalen Verwaltungsgerichts wurde für schuldig erklärt, in seinem Büro eine ehemalige Praktikantin vergewaltigt zu haben. Eine Freiheitsstrafe von 23 Monaten und eine Geldstrafe von 5400 Franken waren die Folge – beides bedingt. Das heisst konkret: Wenn der Richter in den kommenden Jahren nicht erneut straffällig wird, muss er die Strafe nicht verbüssen. «Ich finde solche Urteile stossend», sagt Fehr Düsel. Nicht nur beim Churer Fall komme es ihr so vor, als dass der Täter geschont werde. «23 Monate klingt zwar nach einer harten Strafe», so Fehr Düsel. «Aber wenn sie nur bedingt ausgesprochen wird, hat das zur Folge, dass der Täter keinen einzigen Tag im Gefängnis verbringen wird.» Das sei ein Hohn für die Opfer und wirke wenig abschreckend für die Täter.Die Zahlen geben Nina Fehr Düsel recht. Rund achtzig Prozent der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen werden nie vollzogen. Dies, weil die Täter straffrei bleiben. Was bei der SVP-Nationalrätin gegen das Gerechtigkeitsempfinden verstösst, deuten die Verfechter eines liberalen Strafrechts als Erfolg. Felix Bommer ist Professor für Strafrecht an der Uni Zürich. Er ist skeptisch, ob eine Verschärfung des Strafrechts, wie sie Fehr Düsel und Co. vorschwebt, mehr Gerechtigkeit schaffen würde. «Das wäre eine Hauruckübung und ein massiver Eingriff ins System», warnt Bommer. Der Strafrechtsexperte gibt zu bedenken, dass von der Regelung nicht bloss Gewalttäter betroffen wären. «Strafen in dieser Höhe gibt es auch für Vermögens- oder Verkehrsdelikte.» Wenn die Motionärinnen und Motionäre erreichen wollen, dass Tatbestände wie Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung zwingend eine unbedingte Freiheitsstrafe zur Folge haben, ginge das auch mit einer Spezialregelung. «Das wäre rein methodisch jedenfalls zielführender», so der Strafrechtsexperte. Sicherer würde das die Gesellschaft aber nicht machen, ist Bommer überzeugt. «In der Praxis zeigt sich, dass in den meisten Fällen der Warnschuss eines bedingten Vollzugs genügt, damit ein Täter nicht rückfällig wird.» Und bei besonders schweren Straftaten würden die Gerichte bereits heute unbedingte Freiheitsstrafen aussprechen – selbst wenn die Rückfallquote auch bei schweren Gewaltverbrechen eher gering ist, wie Statistiken zeigen. «Bei solchen Straftaten spielt die Idee der Generalprävention eine wichtige Rolle», so Bommer. Damit ist gemeint, dass gegenüber der Gesellschaft signalisiert wird, dass gewisse Taten nicht ungesühnt bleibe

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