Efas: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen

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Efas: Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen
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Das neue Efas-System soll die Finanzierung von ambulanten, stationären und Pflegeleistungen vereinheitlichen. Kantone und Krankenkassen sollen zukünftig zu gleichen Teilen die Kosten tragen, um Fehlanreize zu vermeiden und Patienten zu bevorzugen.

Was ist Efas ? Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen sieht vor, dass alle Leistungen der Krankenversicherung in der Arztpraxis, im Spital mit Übernachtung oder im Pflegeheim nach demselben Verteilschlüssel finanziert werden. So ist die Situation heute Heute werden die drei Leistungen unterschiedlich finanziert. Ambulante Behandlungen bezahlen heute ausschliesslich die Krankenversicherer – die Kantone beteiligen sich nicht.

Mit einer einheitlichen Finanzierung solle der Anreiz steigen, die sinnvollere Behandlung zu fördern. Die Reform und die dadurch geförderte Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsakteuren komme auch Patientinnen und Patienten zugute, weil damit unnötige Behandlungen vermieden und Gesundheitsprobleme rascher erkannt werden könnten. Wie viel lässt sich damit sparen? Das Sparpotenzial könne nur grob geschätzt werden, schreibt das Bundesamt für Gesundheit .

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