Sylvan P.*, ein promovierter Psyhologe, klagte gegen seine Arbeitgeberin, die Psychiatrie Baselland, wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Er fühlte sich benachteiligt, weil seine Kollegin trotz vergleichbarer Position mehr verdiente. Das Baselbieter Kantonsgericht wies die Klage jedoch zurück.
Sylvan P.*, ein promovierter Psyhologe, klagte gegen seine Arbeitgeberin, die Psychiatrie Baselland , wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Er fühlte sich benachteiligt, weil seine Kollegin trotz vergleichbarer Position mehr verdiente. P. vertrat die Ansicht, dass die von ihm herangezogene Vergleichsperson, eine Frau, aufgrund ihrer früheren Berufserfahrung und des höheren Lebensalters einen höheren Lohn erhielt, obwohl er die gleichen Aufgaben und Anforderungen erfüllte.
Er monierte, dass der Kanton Baselland den Einstiegslohn hauptsächlich auf Basis der Berufserfahrung und des Alters festlegt, anstatt die Ausbildung ausreichend zu würdigen. Außerdem kritisierte er, dass die Institution bei der Berechnung des Einstiegslohns Voll- und Teilzeitarbeit gleichwertig bei der Berufserfahrung anrechne, was Frauen, die in der Regel Teilzeit arbeiteten, gegenüber Vollzeit arbeitenden Männern bevorzugt. Die Schlichtung führte zu keiner Einigung, und das Baselbieter Kantonsgericht musste sich mit der Lohnforderung auseinandersetzen. Einstimmig kam die Fünferkammer zum Schluss, dass Berufserfahrung und Alter objektive Kriterien sind, die nichts mit dem Geschlecht zu tun haben und daher keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen können. Der Richter betonte, dass das Gericht in diesem Fall keine geschlechtsspezifische Diskriminierung entdeckt habe. Zudem wurde die Argumentation des Beschwerdeführers zurückgewiesen, da der Arbeitgeber berechtigt sei, zu entscheiden, welche Ausbildungen für eine Stelle relevant sind. Die Richter sprachen von einer Ungleichbehandlung, da die Frau ihren Lohn stets akzeptiert hatte, während der Mann auf die Hinterbeine gestellt wurde, mehr Lohn erhielt und dennoch nicht zufrieden war
Diskriminierung Lohn Gericht Klage Psychiatrie Baselland
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