Bayer-Sieg vor Australien-Gericht: Glyphosat-Klage abgewiesen

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Bayer-Sieg vor Australien-Gericht: Glyphosat-Klage abgewiesen
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Das australische Bundesgericht hat den letzten anhängigen Prozess zu Glyphosat beendet und die Klage im Fall Fenton gegen Monsanto abgewiesen. Bayer betont die Übereinstimmung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und Zulassungsbehörden, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.

An der Börse fand die Bayer -Meldung indes keinen positiven Widerhall. Der Kurs der Bayer -Aktie lag in Frankfurt um 15:00 Uhr bei 17,96 Franken (19,12 Euro) und damit um 1,4% unter dem Schlusskurs des Vortages. Das australische Bundesgericht hat den dort letzten noch anhängigen Prozess um den Herbizidwirkstoff Glyphosat und damit die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup beendet.

Konkret habe das Gericht auf Antrag der Kläger das Verfahren zur Sammelklage im Fall Fenton gegen Monsanto eingestellt, teilte die Bayer AG mit. Diese Entscheidung sei dem Sieg im Fall McNickle vor demselben Gericht gefolgt. Laut Bayer war es das erste Roundup-Urteil ausserhalb der USA gewesen, bei dem es um die Frage ging, ob Glyphosat das Non-Hodgkin Lymphom (NHL) verursacht. Das Gericht hatte in seinem 322-Seiten-Urteil festgestellt, dass die Masse der wissenschaftlichen Beweise keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und NHL stützt. Dieses Ergebnis stimme mit den Bewertungen von Zulassungsbehörden und wissenschaftlichen Untersuchungen weltweit überein, die ebenfalls zu dem Schluss kommen, dass Glyphosat nicht krebserregend sei, betonte Bayer. Klagen ausschliessen? In den USA setze man weiterhin auf eine mehrgleisige Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat einzudämmen, berichtete der Konzern weiter. Er wies darauf hin, dass er 15 der jüngsten 22 Prozesse für sich habe entscheiden können. Angestrebt wird von Bayer aber weiterhin eine Überprüfung durch den U.S. Supreme Court. Dabei soll es um die grundsätzliche Frage gehen, ob die Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise auf dem Produkt, die auf dem Recht einzelner US-Staaten beruhten, durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Mehr Rechtssicherheit verlangt Darüber hinaus drängt der Konzern gemeinsam mit Agrarverbänden auf mehr Rechtssicherheit in Bezug auf die Kennzeichnungspflichte

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