Nachdem Innenministerin Nancy Faeser das als rechtsextremistisch eingestufte Magazin verboten hatte, ist der Entscheid bis auf Weiteres aufgehoben worden.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen «Compact»-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismässigkeit des Verbots an. «Sprachrohr der rechtsextremen Szene» Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hatte «Compact» am 16. Juli verboten.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden. Dabei prüft das Gericht «summarisch» die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschliessend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmässige Ordnung zu richten – erfülle.
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