Das deutsche Innenministerium beschlagnahmt Computer, Datenträger und Vermögen des Magazins «Compact» und alle dazugehörigen Social-Media-Kanäle. Der Verfassungsschutz stuft «Compact» als rechtsextrem ein.
Das rechtsextreme «Compact»-Magazin darf unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen, nachdem es vom deutschen Innenministerium erst Mitte Juli verboten worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hob das Verbot im Eilverfahren auf und meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismässigkeit an. Die endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen.
«Compact» klagte in der Folge gegen das Verbot und reichte einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit ein. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Zweifel an prägender WirkungLaut Gericht lassen sich in den «Compact»-Veröffentlichungen zwar «Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde» erkennen. Aus vielen Beiträgen lasse sich auch «eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen» herauslesen.
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