Der Bundesrat möchte eine Lücke im Versicherungsrecht schliessen, um verunfallte Personen besser abzusichern, die vor dem 25. Geburtstag erwerbsunfähig sind.
Am Freitag hat der Bundesrat nun die Vernehmlassung zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes eröffnet. Damit soll sichergestellt werden, dass Taggelder von der Unfallversicherung auch dann ausgerichtet werden, wenn die Erwerbsunfähigkeit auf Rückfälle nach oder Spätfolgen von einer Verletzung zurückzuführen ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat, als sie noch nicht UVG-versichert war.
Die Vorlage will dies nun ändern. Noch im Jahr 2018 hatte der Bundesrat in einem Bericht argumentiert, es gebe keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen.Nun schlägt er vor, das UVG so zu ändern, dass Rückfälle nach und Spätfolgen von einem Unfall, der nicht UVG-versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahres ereignet hat, ebenfalls als Nichtberufsunfälle gelten.
Das Taggeld würde nach Vorschlag des Bundesrats nur ausgerichtet, wenn die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers erlischt und die Person keinen Anspruch auf ein Taggeld einer Erwerbsausfallversicherung mehr hat. Dieses neue Risiko, das von den Versicherern zu tragen ist, hat maximal geschätzte Kosten von 17 MillionenDie Finanzierung wird über eine geringfügige Anpassung der Prämien erfolgen, da diese von Gesetzes wegen risikogerecht sein müssen.
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