Tierquälerisch erzeugte Pelze sollen in Zukunft nicht mehr in die Schweiz importiert werden dürfen. Das schlägt der Bundesrat vor. Er will ausserdem den Handel mit tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten im Inland untersagen.
Die Gesetzesänderung will der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag der Pelz-Initiative gegenüberstellen.Die Landesregierung plant, das Tierschutzgesetz in diesem Sinn anzupassen. Ihren Entwurf gab sie am Mittwoch in eine Vernehmlassung bis zum 22. November. Ab Sommer 2025 soll das Parlament darüber entscheiden.
Der Bundesrat hält dies für handelsrechtlich problematisch. Er zieht daher eine Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Sein Vorschlag orientiert sich für die Definition von «tierquälerisch» nicht am Schweizer Recht, sondern an den Leitprinzipien der «World Organisation for Animal Health» im Bereich Tierwohl. Die WOAH ist eine zwischenstaatliche Organisation mit 183 Mitgliedern.
Nicht tierquälerisch sind demgegenüber sogenannte Totschlagfallen. In diese gehen die Tiere laut Bundesrat freiwillig hinein und werden dann augenblicklich artgerecht erschlagen. Schweizer Geschäfte und Online-Anbieter sollen beim Einkauf von Pelzprodukten künftig deren Herstellungsmethode abklären und einen Nachweis über eine nicht tierquälerische Gewinnungsart erbringen müssen. Widerrechtlich in Verkehr gebrachte Pelze und Pelzprodukte will der Bundesrat beschlagnahmen und einziehen können.
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