Bundesrat Verbietet Internationale Adoptionen

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Der Bundesrat beschließt das Verbot internationaler Adoptionen zum Schutz von Kindern. Die Entscheidung löst starke Reaktionen aus und wirft Fragen nach den Verantwortlichkeiten der Behörden bei bestehenden Adoptionen auf.

Der Bundesrat will internationale Adoptionen verbieten, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Diese Entscheidung löst starke Reaktionen aus, sowohl bei Adoptierten als auch bei potenziellen Adoptiveltern. Jovita Bieler, eine in Indien geborene Adoptierte, teilt ihre Geschichte und die Herausforderungen, die mit der fehlenden Information über ihre Herkunft verbunden sind.

Jovita weiß nicht, ob ihre Mutter der Adoption zugestimmt hat, und die Unterlagen enthalten keine entsprechende Einverständniserklärung. Dieses Phänomen ist nicht ungewöhnlich, da mehrere Studien ein Systemversagen bei internationalen Adoptionen in den 1980er- und 1990er-Jahren dokumentiert haben. Jovitas Suche nach ihrer leiblichen Mutter führte zu zahlreichen Hindernissen und blieb bisher erfolglos. Der Bundesrat begründet das Verbot internationaler Adoptionen mit der Feststellung, dass trotz Verbesserungen in den letzten Jahrzehnten Irregularitäten weiter auftreten. Der Entscheid basiert auf einem Bericht einer unabhängigen Expertengruppe, die zu dem Schluss kam, dass selbst ein strengeres Adoptionsrecht Missbrauch nicht vollständig ausschließt. Der genaue Zeitpunkt des Verbots ist noch unklar, aber es soll bis spätestens Ende 2026 eine entsprechende Vernehmlassung vorliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Entscheid keine Auswirkungen auf laufende Verfahren hat. Der Bund betont, dass die Zentralbehörde weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten wird, bis alternative Gesetze in Kraft treten. Die Zentralbehörde ist jedoch nur bei Verfahren involviert, die über Staaten laufen, die das Haager Adoptionsübereinkommen unterzeichnet haben. Für Kinder aus anderen Ländern sind die Kantone zuständig

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