Die Schweizer Regierung hat beschlossen, die Adoption von Kindern aus dem Ausland zu verbieten, um Missbrauch und unrechtmäßige Kindesentführungen zu verhindern.
Die Schweiz er Regierung hat beschlossen, die Adoption von Kindern aus dem Ausland zu verbieten. Dieses Verbot soll Missbrauch und unrechtmäßige Kindesentführungen verhindern, die in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Fälle an den Tag gebracht haben. Der Bundesrat betont, dass das Kindeswohl an erster Stelle steht und bei Adoption en das Wohl des Kindes höher zu gewichten ist als der Kinderwunsch der Adoptiveltern.
Die Expertengruppe, die sich mit dem Thema befasste, hatte beide Optionen – Reform oder Verbot – geprüft. Laut Justizminister Beat Jans bestehen die grössten Risiken bei Adoptionen in Ländern mit schwachen staatlichen Institutionen, unzureichenden Kinderschutzsystemen, Armut, Korruption und so weiter. Auch wenn die Zahl der internationalen Adoptionen in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, ist der Status quo laut Jans nicht ausreichend, um Missbrauch zu verhindern. Das Bundesamt für Justiz prüft im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses allfällige Ausnahmen, insbesondere für innerfamiliäre Adoptionen. Adoptionen innerhalb der Schweiz sind von diesem Entscheid nicht betroffen. Die Organisation «Back to the Roots» hat aufgezeigt, dass die Fälle für die betroffenen Familien eine grosse Herausforderung darstellten. Michael Schöll, Direktor des Bundesamtes für Justiz, erklärt, dass die Expertengruppe sich über zwei Jahre hinweg detailliert mit den Anpassungen des internationalen Adoptionsrechts auseinandergesetzt hat. Sie habe beide Szenarien, sowohl eine Einschränkung des Adoptionsrechts als auch ein Verbot, eingehend geprüft. Mit dem Haager Adoptionsübereinkommen seien die internationalen Adoptionen bereits stark zurückgegangen. Weil man durch eine Reform des Adoptionsrechts nicht hätte sicherstellen können, dass keine illegale Adoptionen mehr vorkommen, habe man sich jedoch für ein Verbot entschieden. \Jans betont: „Es gibt kein Recht auf Adoptionen, aber es gibt ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung.“ Die Regierung möchte auch in Zukunft sicherstellen, dass betroffene Personen ihre leiblichen Eltern eruieren können.
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