Der Bundesrat unterstützt die Anliegen der Inklusions-Initiative und verspricht über einen Gegenvorschlag, die Forderungen schneller umzusetzen.
Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmteres Leben für Menschen mit Behinderung. Der Bundesrat kommt dem Anliegen stark entgegen - und verspricht über einen Gegenvorschlag, die Forderungen schneller umzusetzen.Eine frohe Botschaft kurz vor Weihnachten: Der Bundesrat unterstützt die Anliegen der Inklusions-Initiative: Menschen mit Behinderung sollen ein selbstständigeres Leben führen können.
Zwar lehnt der Bundesrat die Initiative ab, weil sie die Situation der Betroffenen nicht «direkt» verbessere, wie er per Communiqué mitteilt. «Die Bundesverfassung enthält bereits heute einen Auftrag an den Gesetzgeber, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.» Für konkrete Massnahmen habe der Bund heute nur sehr beschränkte Kompetenzen. Die Verantwortung für selbstbestimmtes Wohnen beispielsweise liege bei den Kantonen. Das soll sich nun ändern. Der Bundesrat präsentiert einen indirekten Gegenvorschlag: zum einen ein neues nationales Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Darin sollen beispielsweise Grundsätze im Bereich des selbstbestimmten Wohnens und Unterstützungsmassnahmen enthalten sein. Das Gesetz könne bei Bedarf auf andere Lebensbereiche ausgeweitet werden. Der zweite Teil des bundesrätlichen Gegenvorschlags sieht eine IV-Revision vor, welche die Vergütung der Hilfsmittel anpasst. Konkret will der Bundesrat den Zugang zu «modernen Hilfsmitteln» wie Hörgeräten oder Prothesen verbessern. Damit soll die selbstständige Lebensführung weiter unterstützt werden. Dasselbe gilt für den Assistenzbeitrag in der Invalidenversicherung (IV), er soll für jene Menschen ausgebaut werden, die zu Hause Leben möchten, aber auf Unterstützung angewiesen sind.Das historisch gewachsene System an IV-Leistungen will der Bundesrat entflechten und vereinfachen. Das Innendepartement wird im Mai eine erste Vorlage präsentieren, wie das «komplexe Geflecht an Leistungen» in eine einzelne Leistung für ein selbstbestimmtes Leben zu überführen is
INKLUSION BEHINDERTE SELBSTBESTIMMUNG FEDERALRAT IV REVISION
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