Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmteres Leben für Menschen mit Behinderung. Der Bundesrat kommt dem Anliegen stark entgegen - und verspricht über einen Gegenvorschlag, die Forderungen schneller umzusetzen.
Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmteres Leben für Menschen mit Behinderung. Der Bundesrat kommt dem Anliegen stark entgegen - und verspricht über einen Gegenvorschlag, die Forderungen schneller umzusetzen.Eine frohe Botschaft kurz vor Weihnachten: Der Bundesrat unterstützt die Anliegen der Inklusions-Initiative: Menschen mit Behinderung sollen ein selbstständigeres Leben führen können.
Zwar lehnt der Bundesrat die Initiative ab, weil sie die Situation der Betroffenen nicht «direkt» verbessere, wie er per Communiqué mitteilt. «Die Bundesverfassung enthält bereits heute einen Auftrag an den Gesetzgeber, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.» Für konkrete Massnahmen habe der Bund heute nur sehr beschränkte Kompetenzen. Die Verantwortung für selbstbestimmtes Wohnen beispielsweise liege bei den Kantonen.
Das soll sich nun ändern. Der Bundesrat präsentiert einen indirekten Gegenvorschlag: zum einen ein neues nationales Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderung. Darin sollen beispielsweise Grundsätze im Bereich des selbstbestimmten Wohnens und Unterstützungsmassnahmen enthalten sein. Das Gesetz könne bei Bedarf auf andere Lebensbereiche ausgeweitet werden.
Der zweite Teil des bundesrätlichen Gegenvorschlags sieht eine IV-Revision vor, welche die Vergütung der Hilfsmittel anpasst. Konkret will der Bundesrat den Zugang zu «modernen Hilfsmitteln» wie Hörgeräten oder Prothesen verbessern. Damit soll die selbstständige Lebensführung weiter unterstützt werden.
Gleichzeitig hat das Innendepartement auch den Auftrag gefasst, bis im Herbst erste Ideen einer umfassenden IV-Reform vorzulegen. Dabei sollen laufende Projekte koordiniert werden und etwa die Frage der finanziellen Verschlechterung der IV adressiert werden. Vier Bereiche stehen im Fokus: Massnahmen, um das Wachstum der Neurenten einzudämmen, Massnahmen zur Optimierung der Leistungen, einnahmenseitige Massnahmen zur Stabilisierung des IV-Haushalts sowie Massnahmen zur Entschuldung der IV.
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