Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina in ihrem öffentlichen Auftrag gegen Grundrechte wie die Glaubensfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstösst. Das Sinfonieorchester St.Gallen begeisterte mit einem Konzert, das neue Musik aus Litauen, eine Sibelius-Sinfonie und eine Tschaikowsky-Rarität umfasse. Die Abschaffung des Ausgangsanzugs des Schweizer Militärs sorgt für modetechnische Probleme.
Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina in ihrem öffentlichen Auftrag gegen Grundrechte wie die Glaubensfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstösst. Die Schule hatte eine Schülerin unter Druck gesetzt, sich katholisch zu bekennen. Das Gericht stellte fest, dass die Schule der Schülerin nicht zu einem katholischen Glauben gedrängt wurde, aber sie stark in diese Richtung gelenkt wurde.
In einem anderen Fall urteilte das Bundesgericht, dass das Sinfonieorchester St.Gallen in einem Konzert neue Musik aus Litauen, eine packende Sibelius-Sinfonie und eine Tschaikowsky-Rarität mit großem Erfolg präsentierte. Der Solist Lukas Geniušas begeisterte das Publikum mit einer pianistischen Höchstleistung, trotz gesundheitlicher Beschwerden. In anderen Nachrichten berichtete das Tagblatt über die Abschaffung des Ausgangsanzugs des Schweizer Militärs, die zu einem „modetechnischen Desaster“ führen soll. Auch wurde dem Kunstmuseum St.Gallen nach nur zwei Jahren der Rücktritt von Melanie Bühler vermeldet. Das Festival der Vorgärten findet im Mai in drei Thurgauer Gemeinden statt.
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