Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina in ihrem öffentlichen Auftrag gegen Grundrechte wie die Glaubensfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstösst.
Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Wiler Mädchensekundarschule St.Katharina in ihrem öffentlichen Auftrag gegen Grundrechte wie die Glaubensfreiheit und das Diskriminierung sverbot verstösst. Das Gericht ging aus von dem Fall einer Schülerin, die sich gegen die katholischen Dogmen der Schule wehrte. Sie wurde zivilrechtlich verklagt, weil sie die religiöse Ausrichtung der Schule nicht akzeptierte.
Die Schülerin argumentierte, dass die Schule ihrer Glaubensfreiheit und ihrem Recht auf Religionsfreiheit in der Schule schadet. Das Gericht gab ihr Recht und entschied, dass die Schule gegen das schweizerische Grundgesetz verstoss, das die Religionsfreiheit garantiert.Das Urteil wird als wichtig für die Zukunft der schweizerischen Schulen angesehen. Es stellt sicher, dass alle Schüler frei sind, ihre eigene Religion zu wählen, oder gar keine zu wählen, ohne Diskriminierung zu befürchten. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf andere öffentliche Schulen mit religiösem Hintergrund. Es wird erwartet, dass die Schulen ihre Richtlinien überdenken und sicherstellen, dass sie die Grundrechte aller Schüler respektieren
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