Bundesgericht überprüft ehrverletzende Meldungen bei Trisomie-Fall

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Bundesgericht überprüft ehrverletzende Meldungen bei Trisomie-Fall
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Ein Streit zwischen einer Mutter und den Paten ihres Kindes mit Trisomie 21 führt bis vor das Bundesgericht. Das Bundesgericht hält die Aussagen der Paten in der Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) für ehrverletzend und verlangt eine Prüfung.

Ein Streit zwischen einer Mutter und den Paten ihres Kindes mit Trisomie 21 hat das Bundesgericht an seine Grenzen gebracht. Die Paten behaupteten in ihrer Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ( Kesb ), dass die Mutter ihren Sohn nicht entsprechend fördert und ihn emotional abweist. Diese Aussagen lösten erhebliche Spannungen aus und führten zu rechtlichen Konsequenzen.

Die Mutter reagierte mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede, die jedoch nicht weiterverfolgt wurde. Das Bundesgericht hält die Aussagen der Paten in der Kesb-Meldung für ehrverletzend und verlangt eine Prüfung

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