Der Schweizer Alpen-Club SAC wollte auf der Alp Sprella eine bestehende Hütte in eine moderne SAC-Hütte umwandeln. Das Bundesgericht hat nun einer Beschwerde von Umweltschutzorganisationen stattgegeben und den Bau gestoppt. Die Begründung: Eine neue Unterkunft sei an diesem abgelegenen Ort nicht zwingend notwendig.
An einem der abgelegensten Orte der Schweiz, in der Val Mora , einem Seitental des Münstertals im Unterengadin, liegt die Alp Sprella mit zwei kleinen Hütten auf 2128 Meter über Meer. Dort wollte der Schweizer Alpen-Club SAC eine bestehende Hütte mit Stall in eine SAC -Hütte umwandeln. Jetzt stützt das Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Um- und Neubau der Hütte auf der Alp Sprella .
Umweltschutzorganisationen klagten gegen den Neubau einer Kläranlage auf der Alp sowie gegen die Umnutzung einer bestehenden Hütte in eine SAC-Hütte. Schon beim Baugesuch gab es Einwände. Die Geschichte um den Bau zieht sich seit bald 15 Jahren hin. Bereits 2010 reichte der SAC ein entsprechendes Baugesuch ein. Die Alp Sprella sollte ein Ausgangspunkt werden für Wander-, Berg- und Biketouren – zum Beispiel für den Nationalpark-Panorama-Weg am Fuss des Piz Dora. Für das SAC-Angebot wäre diese Hütte eine Bereicherung gewesen. Allerdings gab es schon beim Baugesuch Einwände. Sieben Jahre später gab es erneut ein Baugesuch – in abgespeckter Version: ohne Winterbetrieb, ohne Verbindungstrakt, ohne Bike-Unterstand und mit reduzierter Bettenzahl. Die Baubewilligung traf 2021 ein, wogegen die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der WWF und Pro Natura Beschwerde einreichten. Die Kritik: Schon jetzt würden viele Berggängerinnen und -gänger in die Val Mora kommen. Eine moderne SAC-Hütte würde noch mehr Leute anziehen, was die unberührte und einzigartige Natur in diesem abgelegenen Tal stören könnte. Das Verwaltungsgericht Graubünden wies die Beschwerde der Naturschutzorganisationen ab, der WWF und Pro Natura zogen daraufhin – im November 2022 – den Fall vor das Bundesgericht weiter. Das Projekt stand wegen der aufschiebenden Wirkung des laufenden Verfahrens still. Neue Unterkunft «nicht zwingend» Jetzt urteilt das Bundesgericht: Die Beschwerde wird gutgeheissen. Als Begründung heisst es unter anderem, es brauche an diesem Standort auf der Alp Sprella diese Unterkunft nicht zwingend. Wer die Val Mora besuchen wolle, könne auch im Haupttal, der Val Müstair, übernachten. Die Krux liegt in der Tatsache, dass die Gebäude in der Landwirtschaftszone liegen. Es bedarf deshalb einer sogenannten Standortgebundenheit des Projekts. Die vorinstanzliche Baubewilligung für die neue SAC-Hütte ist damit aufgehoben. Es bleibt in der Val Mora also alles so, wie es jetzt ist. An diesem abgelegenen Ort, ohne fliessendes Wasser, ohne Elektrizität, ohne Handyempfang
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