Bundesgericht verbietet Landwirt den Besitz von Rindern

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Bundesgericht verbietet Landwirt den Besitz von Rindern
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Das Bundesgericht hat einem Landwirt in Zofingen das Halten von Rindern verboten. Der Landwirt war wiederholt wegen unzureichender Tierhaltung bestraft worden und hatte das Verbot zunächst erfolgreich angefochten.

Das Bundesgericht hat einem Landwirt das Halten von Rindern verboten. Bereits 2004 erhielt der Landwirt aus dem Bezirk Zofingen, der zwei Landwirtschaft sbetriebe führt, wegen unzureichender Fütterung und ungenügenden Tierwohl s einen Strafbefehl. Im Laufe der Jahre wurde er erneut wegen fehlender Ohrmarken, ungenügender Fütterung sowie verdreckten, überbelegten und zu wenig beleuchteten Ställen bestraft.

Nachdem der Aargauer Veterinärdienst 2020 die Tierzahl bereits beschränkte, verfügte er im Frühjahr 2023 ein schweizweit gültiges Verbot, Tiere der Rindergattung zu halten. Der Landwirt wehrte sich zunächst erfolgreich gegen dieses Verbot, konnte aber bis Ende Juni 2023 alle Tiere abgeben. Das Bundesgericht entschied nun, dass das Halteverbot nicht zu kippen ist, da die Tiere sonst «der Gefahr von erheblichen Schmerzen, Leid und Schäden» ausgesetzt wären. Der Landwirt hatte sich immer wieder über Vorschriften des Tierschutzgesetzes hinweggesetzt und Anordnungen des Veterinärdienstes nicht eingehalten. Das Gericht stellte klar, dass wirtschaftliche Interessen keinen ständigen Verstoß gegen Tierschutzgesetze rechtfertigen. Das öffentliche Interesse des Tierschutzes stehe über den privaten Interessen des Landwirts. Der abgewiesene Beschwerdeführer muss Gerichtskosten von 2500 Franken bezahlen

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