Bundesgericht erlaubt Familiennachzug von minderjährigen Flüchtlingen aus Afghanistan

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Bundesgericht erlaubt Familiennachzug von minderjährigen Flüchtlingen aus Afghanistan
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Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Vater aus Afghanistan seinen Sohn in die Schweiz holen darf. Die Tochter durfte nicht mitkommen, da das Gericht der Argumentation des Migrationsamtes folgte, dass sie bis zur Volljährigkeit von ihrer Großmutter betreut wurde.

Das Bundesgericht argumentiert, der jungen Frau drohe in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban die Zwangsverheiratung. Dies hätte das Aargauer Gericht berücksichtigen müssen.Seit die Taliban in Afghanistan an der Macht sind, müssen sich die Frauen in der Öffentlichkeit verschleiern. Das Bundesgericht sagt, es sei Frauen kaum möglich, ein menschenwürdiges Leben zu führen.Am 20.

Dezember 2021 stellte ein Vater beim Aargauer Amt für Migration und Integration (Mika) ein Gesuch um Familiennachzug für seine beiden Kinder. Der Sohn, Jahrgang 2008, und die Tochter, Jahrgang 2004, sind in Afghanistan geboren und lebten nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2018 bei der Grossmutter in Pakistan. Der Vater war bereits 2009 in die Schweiz geflüchtet. Seit dem 1. Dezember 2021 verfügt er hier über eine Niederlassungsbewilligung. Das Migrationsamt lehnte das Gesuch des Vaters ab. Der Behörde fehlten «wichtige Gründe» für einen nachträglichen Familiennachzug der Kinder, obwohl im April 2022 auch deren Grossmutter gestorben war. Der damals 14-jährige Junge und seine gerade volljährig gewordene Schwester lebten zunächst ohne jegliche familiäre Unterstützung und auf sich alleine gestellt in Pakistan. Im Oktober 2022 kehrten sie nach Afghanistan zurück, wo sie von einem Onkel ihrer verstorbenen Mutter betreut wurden. Inzwischen sind die Geschwister wieder in Pakistan, wie Donato Del Duca, der Anwalt des Vaters, auf Anfrage der AZ sagt.. Es erlaubte dem Vater, seinen Sohn in die Schweiz zu holen, nicht aber seine Tochter. Bei ihr folgte das Gericht der Argumentation des Amtes. Dieses hielt fest, die Tochter sei bis zur Volljährigkeit von ihrer Grossmutter betreut worden. Deshalb falle ein nachträglicher Familiennachzug ausser Betracht. Der Vater wehrte sich auch gegen dieses Urteil. Mit Erfolg, wie das am Freitag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichts zeig

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