Bundesgericht: Allein die Mutter entscheidet über Abtreibung

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Ein Kindsvater ging bis vor Bundesgericht. Dieses sagt: keine Berechtigung zur Klage. Die Reaktionen sind positiv.

Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz legal, wenn sie in den ersten zwölf Wochen stattfinden. Treibt eine Frau später ab, wird sie mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft – ausser sie befand sich in einer Notlage.

Doch das höchste Schweizer Gericht sieht das anders: In einem Leitentscheid hält es fest, das Verbot von Spätabtreibungen schütze das ungeborene Leben, nicht den Vater. Und weil der Fötus vor der Geburt noch keine Rechtspersönlichkeit besitze, könne der Vater auch nicht als Opfer-Angehöriger gelten. Der Vater könne deshalb keine Beschwerde führen, so das Gericht.

Amnesty fordert völlige StraffreiheitDas sieht Amnesty International Schweiz gleich. «Keine Drittperson soll das Recht haben, sich gegen den Entscheid einer schwangeren Person zu wehren», sagt die Frauenrechtsverantwortliche Cyrielle Huguenot. Es handle sich hier allein um den Entscheid der Schwangeren.

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