Das Telekommunikationsunternehmen habe Beziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert. Eine hohe Geldstrafe ist die Folge.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDas Bundesgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen die Swisscom im Streit um Sportübertragungen bestätigt. Das Telekommunikationsunternehmen muss eine Busse von 71,8 Mio. Fr. zahlen.
Sie hätten Geschäftsbeziehungen mit Konkurrenten verweigert und Handelspartner diskriminiert, indem sie Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen und ausländische Fussballübertragungen nicht oder eingeschränkt bereitgestellt hätten. Auch gegen die Höhe der Sanktion hat das Gericht nichts einzuwenden. Die Schwere und die Dauer der Verstösse seien ebenso berücksichtigt worden, wie deren Wiederholung. Für das Verfahren vor Bundesgericht muss Swisscom zudem 100'000 Fr. zahlen.
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