Der Bund kann voraussichtlich ab dem 1. April 2025 Daten aus Handys, Computern und anderen…
Der Bund kann voraussichtlich ab dem 1. April 2025 Daten aus Handys, Computern und anderen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchenden auswerten. Die Umsetzung einer vom Parlament verabschiedeten Vorlage führt zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand.
Die neuen Aufgaben wie das Auslesen eines Datenträgers, die Zwischenspeicherung und die Auswertung werden gemäss früheren Angaben des Bundesrats künftig durch Mitarbeitende in den sechs Bundesasylzentren wahrgenommen. Es sei davon auszugehen, dass dafür zusätzliches Personal benötigt werde - sechs zusätzliche Vollzeitstellen und sechs zusätzliche Teilzeitstellen.
Auf der Grundlage des langjährigen Durchschnittswertes von 20'000 Asylgesuchen pro Jahr ist demnach davon auszugehen, dass künftig pro Bundesasylzentrum pro Arbeitstag durchschnittlich fünf Auswertungsverfahren durchgeführt werden. Derzeit sind die Asylzahlen deutlich höher.Mittel- und langfristig erwartet der Bund durch die neuen Auswertungsmöglichkeiten aber Kosteneinsparungen, wie es hiess.
Asylsuchende sollen ihre elektronischen Datenträger nur dann aushändigen müssen, wenn ihre Identität, die Nationalität oder der Reiseweg weder gestützt auf Identitätsausweise noch auf andere Weise festgestellt werden können. Das SEM muss gemäss Verordnung für jeden Einzelfall vorgängig eine Verhältnismässigkeitsprüfung vornehmen. Ein zwangsweiser Entzug eines Datenträgers ist per Gesetz nicht vorgesehen.
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