Archiv: Behörden sollen Handys von Asylsuchenden überprüfen dürfen
Der Bund kann voraussichtlich ab dem 1. April 2025 Daten aus Handys, Computern und anderen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchenden auswerten. Die Umsetzung einer vom Parlament verabschiedeten Vorlage führt zu einem finanziellen und personellen Mehraufwand.
Familiennachzug soll ein Jahr früher möglich sein Box aufklappen Box zuklappen Familienangehörige von in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen sollen künftig bereits nach zwei statt drei Jahren nachgezogen werden können. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung reagiert der Bundesrat auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs.
Auf der Grundlage des langjährigen Durchschnittswertes von 20'000 Asylgesuchen pro Jahr ist demnach davon auszugehen, dass künftig pro Bundesasylzentrum und pro Arbeitstag durchschnittlich fünf Auswertungsverfahren durchgeführt werden. Derzeit sind die Asylzahlen deutlich höher. Erleichterter Wohnsitzwechsel für vorläufig Aufgenommene Box aufklappen Box zuklappen Vorläufig aufgenommene Personen können in der Schweiz ihren Wohnsitz künftig einfacher in einen anderen Kanton verlegen, wenn sie dort arbeiten. Zudem hebt der Bund die Bewilligungspflicht für eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit bei Personen mit einer Härtefallbewilligung auf.
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