Bestechung und überhöhte Honorare: Ex-SBB-Baustellenleiter und Architekt vor Gericht

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Bestechung und überhöhte Honorare: Ex-SBB-Baustellenleiter und Architekt vor Gericht
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Ein ehemaliger Baustellenleiter der SBB und ein Architekt aus Basel stehen wegen Bestechung, Amtsmissbrauch und Verletzung von Amtsgeheimnissen vor Gericht. Der Fall wirft Fragen nach den Vergabepraktiken der SBB auf.

Heinz P. (Name geändert), 68 Jahre alt, war viele Jahre als Baustellenleiter in der Immobilienabteilung der Schweizerischen Bundesbahnen ( SBB ) in Olten tätig. Der Staatsbetrieb verabschiedete ihn mit Dank in den Ruhestand. Die SBB bemerkte jedoch nicht, dass der Mann Bestechung sgelder von fast 20.000 Franken angenommen und einem befreundeten Architekten dafür Aufträge erteilt und überhöhte Honorare ausgezahlt haben soll.

Diesen Vorwurf erhebt die Bundesanwaltschaft gegen ihn und klagt ihn an, er habe sich bestechen lassen, sein Amt ungetreu geführt und Amtsgeheimnisse verletzt. Am Mittwoch beginnt der Prozess am Bundesstrafgericht. Dort wird auch der Architekt Urs S. (Name geändert), 61 Jahre alt und aus der Region Basel, erscheinen müssen. Er ist angeklagt wegen Bestechung und Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung. Urs S. ist ein angesehener Mann: Er führte einen renommierten Service-Club und besitzt ein stadtbekanntes Café. Jetzt muss er plötzlich um seinen Ruf bangen. Und dies nur, weil er in seiner Buchhaltung mutmaßlich zu ehrlich war. Denn er ließ in seinem Abrechnungssystem Zahlungen auf das private Schwarzgeldkonto seines SBB-Kumpels unter der Rubrik «Provisionen» und dem Vermerk «SBB» verbuchen. Bei einer Kontrolle stieß die eidgenössische Steuerverwaltung zufällig auf diese verdächtigen Geldflüsse und erstattete Anzeige. So kam ein langwieriges Verfahren in Gang. Die zeitlichen Dimensionen sind für Aussenstehende unglaublich: Die Justiz beurteilt nun Straftaten, die zehn Jahre und mehr zurückliegen. Auch Heinz P. handelte nicht besonders klandestin, sondern verwendete für die Kommunikation seine offizielle SBB-Mailadresse. So war es den Ermittlern möglich, den Austausch der beiden Männer zu rekonstruieren. Sie besprachen dabei ihr Vorgehen. Heinz P. schrieb: «Es ist schon nicht ganz einfach, bei uns Aufträge zu vergeben.» Er bezog sich auf neue Finanzvorschriften der SBB bei der Auftragserteilung. Urs S. antwortete: «Ja ... in der Tat nicht einfach ... aber du findest bestimmt eine Lösung, dass wir hoffentlich vielleicht schon bald (?) wieder einen Auftrag für euch abwickeln dürfen!» Heinz P. meldete sich später mit dem Betreff «Vertraulich!!!» zurück und schickte seinem Freund die Preise, welche die Konkurrenz für eine Offerte eingereicht hatte. Falls es zu einer weiteren Angebotsrunde gekommen wäre, hätte der Architekt so einen Vorteil gehabt. Doch Heinz P. konnte diesen Auftrag nicht alleine vergeben und so ging dieser an die Konkurrenz. Der SBB-Mann schrieb dem Architekten daraufhin: «Im Moment habe ich keine weiteren Planungen offen. Ich melde mich sicher frühzeitig bei dir, sobald ich oder auch meine Kollegen etwas auf den Tisch bekommen. Bei mir bist du ja der richtige Favorit für solche Arbeiten.» In vier Jahren führte das Architekturbüro Aufträge für 65.000 Franken für die SBB aus. Heinz P. konnte gemäss der Anklageschrift über Aufträge bis 10.000 Franken selbst entscheiden. Eigentlich gilt für die Freigabe jeder Rechnung mindestens das Vier-Augen-Prinzip. Offenbar wurde es nicht konsequent umgesetzt. Die beiden Männer sollen mit ihrem Vorgehen nicht nur die Konkurrenz ausgestochen haben. Sie sollen auch überhöhte Honorare ausgehandelt und Arbeitsstunden, die das Büro gar nicht ausgeführt hatte, abgerechnet haben. Der Architekt soll dem SBB-Bauleiter dafür Provisionen in vier Tranchen gezahlt haben – bar auf die Hand oder per Einzahlungsschein auf ein Schwarzgeldkonto bei der Aargauer Kantonalbank. Der mutmaßliche finanzielle Schaden für die SBB ist gering. Der Fall ist für den Bahnbetrieb vor allem ein Imageproblem. Gemäß der Bundesanwaltschaft schädigte Heinz P. die öffentlichen Interessen. Denn der Fall zeige, «dass bei der SBB AG freihändige Vergaben an immer dasselbe Unternehmen problemlos möglich waren». Diese Tatsache führe bei öffentlichem Bekanntwerden dazu, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die SBB Schaden nehme. Beide Beschuldigten streiten alle Vorwürfe ab, wollen sich vor der Verhandlung aber nicht dazu äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die SBB kommunizieren so: «Nach Compliance-Fällen überprüft die SBB konsequent, ob ihre Abläufe und Kontrollen verbessert werden können.» Dazu hatte das Bahnunternehmen in der Vergangenheit gleich mehrfach Anlass. In Erinnerung bleiben vor allem drei Fälle. Wolfgang Winter leitete von 2011 bis 2017 die SBB-Tochterfirma Elvetino. Sie führt die über hundert Speisewagen und Bistros der Bahn. Zu Winters Zeiten kamen noch die 200 legendären Minibar-Wägelchen hinzu. Doch Winter zog diese am Ende seiner Amtszeit aus dem Verkehr, um Geld zu sparen. Persönlich soll Winter nach anderen Kriterien gewirtschaftet haben. Er soll einen Freund als Berater engagiert haben, der dafür überhöhte Honorare kassiert haben soll. Einen Teil des Geldes überwies dieser als Kick-back-Zahlungen zurück. In den Zahlungsaufträgen vermerkte er dafür Codewörter wie «Kartoffelernte» oder «Mangoernte»

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