– Basler Appellationsgericht bestätigt Urteil gegen G20-Teilnehmer

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Nach über sechs Jahren kommt auch das Basler Appellationsgericht zum Schluss, dass die Teilnahme eines 32-jährigen Baslers an den G20-Ausschreitungen in Hamburg als Landfriedensbruch zu werten ist.

Nach über sechs Jahren kommt auch das Basler Appellationsgericht zum Schluss, dass die Teilnahme eines 32-jährigen Baslers an den G20-Ausschreitungen in Hamburg als Landfriedensbruch zu werten ist. Es bleibt bei einer bedingten Geldstrafe und hohen Kostendas erstinstanzliche Urteil des Basler Strafgerichtes vom Mai 2023.

Sowohl die Basler Kriminalpolizei wie auch das Basler Strafgericht kamen zum Schluss, dass eindeutig der 32-Jährige zu sehen sei. Nun kamen auch die drei Richter des Basler Appellationsgerichtes zum selben Fazit. «Man sieht ganz klar, wie er über das Gelände rennt und sich dort umzieht», sagte Gerichtspräsident Marc Oser.

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