Manche Arbeitgeber in der Schweiz verlangen regelmäßig Überstunden von ihren Arbeitnehmenden. Emilia klärt auf, ob diese Anforderungen als versteckte Erhöhung der Arbeitszeit interpretiert werden können. Das Schweizer Arbeitsrecht legt fest, dass Überstunden nur zumutbar und notwendig sein dürfen und ohne Vertragsänderung nicht als neue Normalität eingeführt werden dürfen.
Manche Arbeitgeber verlangen regelmässig Überstunden von ihren Arbeitnehmenden. Emilia klärt auf, ob das als versteckte Erhöhung der Arbeitszeit gilt.Allerdings darf der Arbeitgeber Überstunden nur in begrenztem Umfang anordnen.Eine Arbeitnehmende stellt fest, dass sie seit Jahren fast täglich Überstunden leisten muss, obwohl ursprünglich nur gelegentliche Mehrarbeit im Vertrag festgehalten wurde.
Arbeitsstunden, welche die im Vertrag festgelegte Dauer übersteigen, werden als Überstunden bezeichnet. - Depositphotos
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