Seit 2019 kann die Pflege von Angehörigen bei den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Das führt zu einem starken Anstieg der Kosten und Alarmieren im Politikbereich.
Die Pflege von Angehörigen kann seit 2019 bei den Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Daraus ist ein Geschäftsmodell erwachsen, das nach strengerer Regulierung ruft.Ständerat Peter Hegglin schlägt einen alarmistischen Ton an. In einem Vorstoss will er von der Regierung wissen: «Ist sich der Bundesrat dem Ernst der Lage wirklich bewusst?»
Neue Zahlen des Krankenkassenverbands Santésuisse bestätigen diese Dynamik: «Für 2024 wachsen die Kosten für Angehörigenpflege schweizweit auf schätzungsweise 100 Millionen Franken», gibt der Verband auf Anfrage an. Das ist Geld, das zulasten der Krankenkasse geht und das letztlich die Prämienzahlenden berappen müssen. Hegglin warnt: «Es droht ein Flächenbrand.
Trotzdem halten es viele Gesundheitsexperten – und auch der Bundesrat – für wünschenswert, dass durch die Angehörigenpflege die professionelle Pflege entlastet wird. Der Fachkräftemangel zieht in den kommenden Jahren weiter an. Einfache Arbeiten in der Grundpflege soll auch der Mann, die Mutter oder die Tochter einer pflegebedürftigen Person erledigen können.Das rasante Kostenwachstum schreckt die Politik auf.
Den Weg für diese Praxis ebnete ein Bundesgerichtsentscheid 2019: Neu soll nicht mehr die Person, welche die Leistung erbringt, finanziert werden, sondern die Leistung selbst. Krankenkassenexperten sprechen von einem «Dammbruch». Auch Peter Hegglin ist überzeugt, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts «Tür und Tor für neue Geschäftsmodelle» öffnete.
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