Ein Gericht in der ostdeutschen Stadt Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut…
Ein Gericht in der ostdeutschen Stadt Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen.Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte Höcke angeklagt, weil er im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die ersten beiden Worte des Nazi-Spruchs «Alles für Deutschland» aussprach. Das Publikum vervollständigte die Parole. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste der Politiker, dass das Publikum das dritte Wort aussprechen würde, habe dazu eine «geradezu einladende Armbewegung» gemacht.
Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, «sondern eher mimische Zustimmung». Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Benedikt Bernzen, forderte für den Angeklagten acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.
Wegen desselben Nazi-Spruchs war Höcke im Mai vom Landgericht Halle bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.
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