Björn Höcke erneut wegen Nazi-Spruch verurteilt

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Er kanns nicht lassen: Der bereits wegen Verwendung einer Parole der SA verurteilte Björn Höcke hat den Spruch erneut benutzt – und wurde wieder schuldig gesprochen.

Ein Gericht in der ostdeutschen Stadt Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut verurteilt, weil er eine verbotene Nazi-Parole verwendet hat. Höcke muss eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.

Der Spruch wurde einst von der Sturmabteilung verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Richter Stengel sagte, im Video von der Rede in Gera sei keine ablehnende Haltung Höckes zu erkennen, «sondern eher mimische Zustimmung». Höcke habe gewollt, dass alle den Spruch vervollständigen. Er habe die Grenzen des Sagbaren ausgetestet.

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