Genferinnen und Genfer stimmen am 9. Juni über eine Verfassungsbestimmung ab, mit der das Zeigen von Hasssymbolen in der Öffentlichkeit verboten werden soll. Bei einem Ja wäre Genf der erste Kanton, der ein solches Verbot in seiner Verfassung verankert.
Auch die beiden anderen Vorlagen wurden abgelehnt. Die Vorlage zur Sterbehilfe scheiterte mit einer Ablehnung von 76.6 Prozent. Weiter sagten 56.9 Prozent der Abstimmenden in Genf Nein zur Kinderkrippen-Vorlage.
Abgesehen von der SVP unterstützen alle Gruppierungen den Gesetzestext, der Teil des Kampfes des Kantons gegen Diskriminierung und Hass ist. Mit dem Ja ist Genf der erste Kanton, der ein solches Verbot in seiner Verfassung verankert. Die neue Bestimmung soll auch eine Rechtslücke schliessen, da es ein solches Verbot auf Bundesebene vorerst nicht gibt.
04:09 Video Archiv: Kanton Genf könnte Wahlrecht für Ausländer einführen Aus Schweiz aktuell vom 23.05.2024. abspielen. Laufzeit 4 Minuten 9 Sekunden. Weiter wurde über eine Initiative der Linksparteien und der Gewerkschaften abgestimmt, welche die politischen Rechte von Ausländern ausdehnen sollte.
Bei den beiden anderen Vorlagen ging es um Gesetzesänderungen, gegen die das Referendum ergriffen wurde. Dabei handelte es sich um zwei Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes, die unter bestimmten Bedingungen Sterbehilfe garantieren sollten. Bei der letzten Abstimmungsvorlage ging es um eine Lockerung der Arbeitsbedingungen in privaten Kindertagesstätten.
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