Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung sei nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament.
Dieser Inhalt wurde am veröffentlichtDer Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung sei nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament.
Derweil hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die eine umfassende Elternschaftsversicherung in allen Kantonen künftig erlauben würde, wie es in der Mitteilung hiess. Falls das Erwerbsersatzgesetz dereinst in diesem Sinne geändert würde, werde der Bundesrat die Gewährleistung der umfassenden Genfer Elternschaftsversicherung beantragen.
Am 18. Juni 2023 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Initiative für einen 24-wöchigen Elternurlaub angenommen. Konkret soll die bestehende 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um acht Wochen zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters ergänzt werden. “Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird”, schrieb der Bundesrat.Externer InhaltFast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.
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