Zürich verbietet ab 2025 den Kauf von Rottweilern. Nun plant der Schweizerische Rottweilerhunde Club eine Beschwerde.
Den Rottweiler auf die Liste der verbotenen Hunde aufzunehmen, sei nicht die Lösung. Dieser Meinung ist Walter Horn, Präsident des Schweizerischen Rottweilerhunde Clubs. Er sagt: «Man kann Aggressivität nicht einer Rasse zuweisen, sondern nur einem individuellen Hund.»
Bisherige Halter benötigen eine Bewilligung Box aufklappen Box zuklappen Wer im Kanton Zürich aktuell bereits einen Rottweiler hält, muss eine Bewilligung beantragen. Dafür kann die Halterin oder der Halter beim Zürcher Veterinäramt innerhalb von sechs Monaten ein Gesuch einreichen. Auch Mischlinge mit mehr als zehn Prozent Rottweiler-Blutanteil brauchen neu eine Bewilligung.
Strengere Regeln beim Import Der Regierungsrat plant auch weitere Massnahmen. Voraussichtlich im Sommer werden Hundehalterkurse im Kanton Zürich für alle obligatorisch. Bis jetzt müssen nur Halter von «grossen oder massigen» Hunden einen Kurs absolvieren. Hundeclub prüft Rekurs Der Schweizerische Rottweilerhunde Club will das Verbot im Kanton Zürich nicht hinnehmen. Gemeinsam mit Juristen prüften sie, wie sie vorgehen könnten. «Wir denken, wir werden Einspruch erheben», sagt Horn.
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