Steigende Immobilienpreise und Neubewertungen von Liegenschaften führen im Kanton Zürich zu Steuererhöhungen. Anpassungen bei den Immobilienschätzungen stehen im Kanton St.Gallen dennoch bevor.
Zu tief geschätzte Liegenschaften führen zu Steuererhöhungen für Eigenheime: So ist die Lage in der Ostschweiz
Hintergrund sind Urteile des Steuerrekurs- und des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, schreibt der «Tages Anzeiger». Gemäss Bundesrecht dürfte der Vermögenssteuerwert nicht weniger als 70 Prozent des effektiven Marktwertes eines Hauses betragen. Der Eigenmietwert muss zwischen 60 und 70 Prozent der Marktmiete liegen. In beiden Fällen sind die Bewertungen der Zürcher Steuerbehörde zu tief.
Im vergangenen Jahr hat der Fachdienst für Grundstückschätzung der Gebäudeversicherung, der im Auftrag des Kantonalen Steueramtes die Steuerschätzungen durchführt, rund 39’000 Immobilien neu geschätzt. Normalerweise seien es zwischen 32’000 bis 35’000 Liegenschaften jährlich, sagt Fenners. Neben dem Turnus von zehn Jahren fallen bei Umbauten oder bei Liegenschaftsverkäufen Neuschätzungen an.
Ein zweiter Streitpunkt betrifft die Regelung des Schuldzinsenabzugs. Gemäss Ständeratsbeschluss sollen künftig noch Abzüge bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein. Locher nennt als Beispiel die Wertsteigerung durch Photovoltaik-Anlagen: «Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten für die energetisch sinnvolle Installation zum einen finanzielle Beiträge des Kantons, müssen dann aber zum anderen wegen der Wertsteigerung steuerlich tiefer in die Tasche greifen – ein Widerspruch.»
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