Die Getränkefirma Berg Drinks GmbH darf ihre Marke „Zämä“ für ihr Erfrischungsgetränk behalten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Marke trotz optischer Ähnlichkeiten mit der Bekleidungsmarke Zara keine Verwechslungsgefahr darstellt.
Die Inhaberin der Marke Zara fühlt sich von einem Schweizer Firmenlogo bedroht und geht rechtlich dagegen vor. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.«Vo dä Bärgä bis id Stadt» lautet das Motto der Berg Drinks GmbH. Die Firma stellt das Erfrischungsgetränk Zämä aus «handverlesenen Schweizer Bergkräutern im Herzen der Schweiz» her.
Die Spanier wehrten sich gegen die Eintragung der Marke Zämä für Waren der Klasse Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen. Die Getränkefirma registrierte ihre Marke auch dafür, weil sie auch Mützen und Kappen mit ihrem Logo verkauft. Im Gegensatz zur Vorinstanz traut das Bundesverwaltungsgericht allerdings nicht nur den deutschsprachigen, sondern auch den italienisch- und französischsprachigen Schweizerinnen und Schweizern die Erkenntnis zu, dass /a/ und /ä/ unterschiedlich ausgesprochen werden. Dazu müsse die Bedeutung des Wortes «Zämä» nicht zwingend verstanden werden. Damit sei auch ohne Kenntnis des Wortes keine Verwechslungsgefahr anzunehmen.
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