WWF und Pro Natura dürfen Wolfsabschüsse nicht anfechten

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Das Bundesamt für Umwelt hat im vergangenen November den Abschuss von Problem-Wälfen und -Rudeln erlaubt. Dagegen haben WWF, Pro Natura und Vogelschutz Beschwerde eingelegt. Das Verbandsbeschwerderecht von Umweltorganisationen ist gegen eine Zustimmung des Bundes zu Wolfsabschüssen nicht wirksam. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem heute publizierten Urteil entschieden.

Die Umweltorganisationen kritisierten, dass das Bafu die Gesuche der Kantone Wallis und Graubünden nur oberflächlich geprüft und damit seine Prüfungspflicht verletzt habe.Das Verbands-Beschwerderecht erlaubt Umweltorganisationen nicht, vom Bund erlaubte Wolfabschüsse anzufechten. Laut Bundesverwaltungsgericht können die Organisationen erst die Abschuss-Verfügungen der jeweiligen Kantone anfechten.

Hätten die Umweltorganisationen bereits eine Beschwerdemöglichkeit gegen die Zustimmung des Bafu, würde es laut Gericht zu Doppelspurigkeiten kommen, was aus Gründen der Rechtssicherheit zu vermeiden sei. Mit dem Zugang zum kantonalen Instanzenweg gegen die jeweiligen Verfügungen der Kantone werde der Zugang zu einem Rechtsmittelverfahren gewährleistet.

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