Der Schweizerische Bauernverband fordert die Kantone angesichts der raschen Ausbreitung des Wolfes zum Handeln auf. Es genüge nicht, über die gesetzliche Grundlage zu verfügen, sondern diese müsse auch genutzt werden.
Wölfe benötigen keine Wildnis. Als anpassungsfähige Tierart können Wölfe in sehr vielen Landschaften leben.PreviousNext Situationen häuften sich, in denen der Wolf die Angst vor den Menschen verloren habe und sich regelmässig bewohnten Gebieten und Gebäuden nähere, schreibt der Schweizerische Bauernverband in einer Mitteilung vom Montag. Der SBV meint damit auch das Calfeisenrudel.
Der Bauernverband appelliert deshalb an die kantonalen Behörden, den neuen Handlungsspielraum der am 1. Juli in Kraft getretenen revidierten Jagdverordnung zu nutzen. Diese ermögliche ein rascheres Eingreifen bei Wolfsangriffen auf Nutztiere, aber auch wenn ein Raubtier sich aggressiv oder zu wenig scheu zeige.
Weiter fordert der SBV den Bund auf, das revidierte Jagdgesetz per Verordnung bis zum 1. Dezember dieses Jahres umzusetzen. Parallel dazu müssten sich die Kantone auf die Umsetzung der Wolfsregulierung vorbereiten, indem sie die notwendigen Mittel und Ressourcen über Jagdbewilligungen bereitstellten.
Die für dieses Jahr für Herdenschutzmassnahmen bewilligten 4,7 Millionen Franken seien weitgehend ausgeschöpft. Bis Ende Jahr würden Gesuche für weitere knapp drei Millionen Franken erwartet. Ein Zusatzkredit des Parlaments sei deshalb nötig. Zudem brauche es eine Anpassung im Budget 2024 des Bundes, weil auch im kommenden Jahr der Mittelbedarf hoch bleiben werde.
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